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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2007 - L 30 B 112/07 AL   

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https://dejure.org/2007,22332
LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2007 - L 30 B 112/07 AL (https://dejure.org/2007,22332)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2007 - L 30 B 112/07 AL (https://dejure.org/2007,22332)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2007 - L 30 B 112/07 AL (https://dejure.org/2007,22332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Erlaubnis eines Unterbevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten bei fehlender Zulassung als Rechtsanwalt; Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2007 - L 30 B 112/07
    Arbeitslosengeld aber ist eine Leistung der Arbeitsverwaltung und keine Leistung der Rentenversicherung oder Altersvorsorge (vgl. BSG Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 64/01 R - in SozR 3-1300 § 13 Nr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 20/96

    Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2007 - L 30 B 112/07
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 6. März 1997 in SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S. 16; BSG-Urteil vom 5. November 1998 in BSGE 83, 100, 103 = SozR 3-1300 § 13 Nr. 5).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 31/98 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2007 - L 30 B 112/07
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 6. März 1997 in SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S. 16; BSG-Urteil vom 5. November 1998 in BSGE 83, 100, 103 = SozR 3-1300 § 13 Nr. 5).
  • VG Saarlouis, 14.01.2010 - 1 K 756/08

    Rentenberater nach dem Rechtsberatungsgesetz als registrierte Person bzw.

    Daher und weil die Zulassung als Prozessagent nicht über die Erlaubnis zur Rechtsberatung hinausgehen kann, obliegt die Auslegung der bisherigen klägerischen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 01.03.1999 - L 4 B 28/98 SB, juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2000 - L 5 B 34/00, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 05.04.2004 - L 13 KN 786/04 B - und 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06 B -, beide juris, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.03.2007 - L 30 B 112/07 AL -, juris, dem angerufenen Gericht.
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